Entscheid des Regierungsrats

Die Regenz beschloss, die Gutachten der Fakultäten der Kuratel einzureichen, ohne selber inhaltlich Stellung zu nehmen.

 

Versuchsweise Zulassung der Frauen mit Maturitätszeugnis. Trotz der negativen Haltung der Universität beschloss der Regierungsrat am 20. März 1890 auf Antrag der Kuratel die Zulassung zum Studium "versuchsweise und bis auf weiteres auf Schweizerinnen auszudehnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie auf solche Ausländerinnen von gleichem Alter, welche ihre Vorbildung im hiesigen Kanton erhalten haben." (§ 30 Universitätsgesetz). Wie die männlichen Studierenden hatten die Frauen eine bestandene Maturitätsprüfung vorzuweisen. Insbesondere der Vorsteher des Erziehungsdepartements und gleichzeitig der Kuratel, Erziehungsrat Dr. Richard Zutt, setzte sich massgeblich für das Frauenstudium ein. Der Gesamtregierungsrat folgte Zutts Antrag und vertrat die Ansicht, es gebe keinen Grund, die Frauen vom Universitätsstudium auszuschliessen.

 

Mit dem Ausschluss der Ausländerinnen kam der Regierungsrat der Regenz entgegen, war doch die Befürchtung, von Ausländerinnen regelrecht überschwemmt dzu werden, in den Fakultäten gross.

 

Mit dem Erfordernis der bestandenen Maturitätsprüfung wurde das Argument, es könnten ungenügend vorgebildete Frauen an den Vorlesungen teilnehmen und das wissenschaftliche Niveau herunterdrücken, entkräftet.